Verfügbarkeit: drei Prüfungen, drei Antworten
„In Ihrer Region verfügbar“ ist keine Zusage. Es gibt drei Arten, Verfügbarkeit zu prüfen, sie sind unterschiedlich genau, und nur die letzte ist verbindlich. Wer den Unterschied kennt, spart sich die Enttäuschung zwei Wochen nach der Bestellung.
Die erste: der Breitbandatlas
Der Bund führt eine Karte der gemeldeten Versorgung. Netzbetreiber melden, welche Technik sie wo betreiben und welche Bandbreiten sie dort erreichen; die Bundesnetzagentur trägt das zusammen. Die Werte gelten für Gebiete, nicht für Hausnummern, und sie sind Meldungen und keine Messungen.
Als Erwartung taugt das trotzdem: Wo im Atlas für eine Gemeinde Glasfaser bei fünf Prozent der Haushalte steht, wird sie an einer beliebigen Adresse dort eher nicht liegen. Genau diese Werte stehen auf jeder Ortsseite dieser Domain, je Technik und je Bandbreitenstufe.
Die zweite: die Abfrage beim Anbieter
Straße und Hausnummer eingeben, und der Anbieter sagt, was er dort schalten würde. Das ist deutlich genauer, weil es die tatsächliche Leitung zu dieser Adresse betrifft, und es ist die Auskunft, mit der man arbeiten sollte. Verlässlich ist sie trotzdem nicht vollständig: Sie beruht auf den Bestandsdaten des Netzbetreibers, und die können älter sein als der letzte Umbau am Verteiler.
Zwei Anbieter können für dieselbe Adresse verschiedene Werte nennen, ohne dass einer davon lügt; sie nutzen unterschiedliche Netze oder rechnen die Dämpfung anders.
Die dritte: die Auftragsprüfung
Erst nach der Bestellung sieht der Netzbetreiber nach, ob an deiner Adresse tatsächlich ein freies Adernpaar liegt und ob die Technik im Verteiler noch einen Anschluss frei hat. Hier scheitert ein Teil der Aufträge, die vorher grün angezeigt wurden – meist, weil das Haus angeschlossen ist, aber alle Ports vergeben sind.
Verbindlich ist der Vertrag ohnehin erst mit deiner Bestätigung der Vertragszusammenfassung. Bis dahin kostet ein gescheiterter Auftrag nichts als Zeit.
Was in den drei Zahlen im Vertrag steht
Steht der Anschluss, gilt nicht die Zahl aus der Werbung, sondern die drei Werte in der Vertragszusammenfassung: maximale, normalerweise verfügbare und minimale Bandbreite. Der mittlere ist der, an dem sich der Anbieter messen lassen muss. Wie eine Abweichung nachzuweisen ist und was sie wert ist, steht im Ratgeber unter dem Vergleich.