Anbieter und Tarife im Vergleich
Wer bundesweit liefert, steht hier – und darunter, was seine Tarife über die ganze Laufzeit kosten. Nicht der Monatspreis, mit dem geworben wird: der gilt meist nur für die ersten Monate. Der Rechner zählt die Rabattmonate, den Normalpreis danach und den Anschlusspreis zusammen.
Was der Vertrag am Ende kostet
35 bundesweite Tarife. Sagen Sie, was der Anschluss können muss; die Liste rechnet aus, was jeder davon über seine ganze Laufzeit kostet, Anschlusspreis eingerechnet und den Sprung vom Aktions- auf den Normalpreis mitgerechnet.
Stand der Tarifdaten: 2.9.2026. Die Gesamtkosten sind Monatsschnitt mal Laufzeit plus Anschlusspreis; Hardware-Miete und Aktionen, die während der Laufzeit auslaufen, stecken im Monatsschnitt, soweit der Anbieter sie ausweist. Ohne Gewähr; maßgeblich ist, was beim Abschluss auf der Seite des Anbieters steht.
Diese Internetanbieter liefern bundesweit
Aufgenommen ist, wer in mindestens 70 % der 7.880 ausgewerteten Gemeinden liefern kann, dazu PYUR: dieser Anbieter liefert nur regional und ist unten entsprechend gekennzeichnet. Wer an einer bestimmten Adresse tatsächlich schalten kann, steht auf der Seite der jeweiligen Gemeinde. Die einzelnen Tarife samt Laufzeitpreis stehen im Rechner darüber.
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Zum Angebot von Telekom
Telekom
in 100 % der Orte verfügbar
9 Tarife im Angebot -
Zum Angebot von Vodafone
Vodafone
in 100 % der Orte verfügbar
7 Tarife im Angebot -
Zum Angebot von 1&1
1&1
in 93 % der Orte verfügbar
8 Tarife im Angebot -
Zum Angebot von o2
o2
in 81 % der Orte verfügbar
7 Tarife im Angebot -
Zum Angebot von PYUR
PYUR
nur regional: in 8 % der Orte verfügbar
4 Tarife im Angebot
Anbieter und Tarife vom 2.9.2026, Verfügbarkeit aus dem Breitbandatlas des Bundes. Angaben ohne Gewähr. Wer auf „Zum Angebot“ klickt, geht über einen bezahlten Werbelink. Daran verdient diese Seite, am Preis ändert es nichts.
Was vor dem Abschluss zu wissen ist
Preis, Tempo, Laufzeit: die drei Zahlen aus der Tabelle sind schnell verglichen. Ärgerlich oder teuer wird ein Anschluss an den Stellen, die in keiner Tabelle stehen: an der Leitung, die vor dem Haus liegt, an den Posten neben der Grundgebühr, und an dem, was gilt, wenn nicht ankommt, was versprochen war.
Die Leitung entscheidet, nicht der Anbieter
Vor deinem Haus liegt Kupfer, Koaxialkabel oder Glas, und diese eine Tatsache bestimmt mehr über deine Verbindung als der Name auf der Rechnung. Über die Telefonleitung – DSL, in der ausgebauten Form VDSL mit Vectoring – sind je nach Entfernung zum Verteilerkasten 16 bis 250 MBit/s drin. An dieser Entfernung ändert kein Tarif etwas: Zwei Straßen weiter bringt dasselbe Angebot ein anderes Tempo.
Das Fernsehkabel schafft 1.000 MBit/s und mehr im Download, teilt die Kapazität aber mit den anderen Haushalten im selben Segment. Abends bleibt weniger übrig als mittags. Glasfaser bis in die Wohnung kennt beides nicht: keine Dämpfung über die Strecke, kein geteiltes Segment, und der Upload ist nicht auf einen Bruchteil des Downloads beschnitten. Wo nichts davon liegt, bleiben Mobilfunk als Hausanschluss und Satellit.
Dazu kommt eine Frage, die selten gestellt wird: Wem gehört die Leitung? Die meisten Anbieter verkaufen über fremde Infrastruktur. Bei einer Störung können sie dann nur weiterreichen, was der Netzbetreiber tut – einer der Gründe, warum Erfahrungen mit demselben Anbieter von Ort zu Ort so verschieden ausfallen.
Wer neben den Großen liefert
Die Übersicht oben führt die Anbieter, die fast überall schalten können. Der billigste Einstieg kommt vor Ort aber oft von einem, der nur eine Region bedient: ein Stadtwerk, ein regionaler Netzbetreiber, eine Genossenschaft. Sie haben in den vergangenen Jahren einen erheblichen Teil des Glasfaserausbaus gestemmt, und wo sie gebaut haben, liegt ihre eigene Faser, mit entsprechend anderen Preisen.
In einer nach Bekanntheit sortierten Liste stehen solche Anbieter selten oben, und in einem bundesweiten Vergleich kommen sie gar nicht vor. Auf den Gemeindeseiten dieser Übersicht stehen sie zwischen den großen Namen, nach Preis einsortiert wie alle anderen. Es lohnt sich, dort nachzusehen, bevor man den bekanntesten Namen nimmt.
Was der Anschluss über die Laufzeit kostet
Die beworbene Grundgebühr gilt fast nie für die ganze Laufzeit. Üblich ist ein Rabatt über die ersten sechs bis zwölf Monate, danach greift der Regelpreis. Zwei Angebote lassen sich deshalb erst vergleichen, wenn man alle Monatsrechnungen zusammenzählt und durch die Zahl der Monate teilt; die zweite Zahl neben jedem Preis oben ist genau das.
Dazu kommen der einmalige Anschlusspreis, je nach Anbieter Versandkosten und die monatliche Routermiete. Die Miete ist der Posten, der am leichtesten wegfällt: Seit August 2016 gilt die freie Endgerätewahl, du darfst ein eigenes Gerät anschließen. Über zwei Jahre gerechnet ist ein gekaufter Router meist billiger als ein gemieteter, und beim nächsten Wechsel bleibt er dir.
Der Upload ist die interessantere Zahl
Beworben wird das Tempo im Download. Der Engpass ist es selten: Ein einzelner 4K-Stream kommt mit gut 15 MBit/s aus, und auch mehrere gleichzeitig füllen keine 250er-Leitung. Was im Alltag klemmt, ist die Gegenrichtung: Videokonferenzen, das Hochladen von Fotos, die nächtliche Sicherung in die Cloud.
Dort gehen die Anschlussarten am weitesten auseinander. Kabel und DSL sind unsymmetrisch gebaut: Zu 1.000 MBit/s im Download gehören im Kabel oft 50 im Upload. Glasfasertarife bieten die Gegenrichtung häufig in derselben Größenordnung wie den Download. Wer viel hochlädt, vergleicht also die zweite Zahl und nicht die erste.
Für Videotelefonie und Spiele zählt zusätzlich, wie lange ein Paket unterwegs ist. Diese Zahl steht in keinem Tarifblatt, hängt aber an der Anschlussart: Glasfaser liegt niedriger als DSL, Mobilfunk und Satellit deutlich höher.
Laufzeit, Verlängerung, Kündigung
Länger als 24 Monate darf dich kein Anbieter binden. Wichtiger ist, was danach kommt: Seit dem 1. Dezember 2021 verlängert sich ein Vertrag nicht mehr um ein volles Jahr. Er läuft monatlich weiter und ist jederzeit mit einer Frist von einem Monat zu kündigen. Auf diese Möglichkeit muss der Anbieter vor dem Ende der Mindestlaufzeit hinweisen.
Damit ist die alte Rechnung hinfällig, nach der ein verpasster Kündigungstermin ein weiteres Jahr kostet. Sie steht immer noch in vielen Ratgebern, und in Verträgen, die vor Dezember 2021 geschlossen wurden.
Ändert der Anbieter den Vertrag einseitig zu deinen Ungunsten, und der übliche Fall ist eine Preiserhöhung, darfst du außerordentlich kündigen. Auch darauf muss er dich hinweisen, rechtzeitig vor dem Termin, an dem die Änderung greift.
Wenn weniger ankommt als versprochen
Im Vertrag stehen drei Geschwindigkeiten, nicht eine: die maximale, die normalerweise zur Verfügung stehende und die minimale. Sie stehen in der Vertragszusammenfassung, die der Anbieter vor dem Abschluss aushändigen muss. Bindend wird der Vertrag erst mit deiner Bestätigung. Diese drei Zahlen sind später der Maßstab, an dem alles gemessen wird.
Nachweisen lässt sich eine Abweichung nur mit der Desktop-App der Bundesnetzagentur, und nur am Netzwerkkabel. Das Verfahren ist genau vorgeschrieben: 30 Messungen innerhalb von 14 Tagen, verteilt auf drei Kalendertage mit mindestens einem Tag Abstand dazwischen, zehn Messungen je Tag, mindestens fünf Minuten zwischen zwei Messungen und mindestens drei Stunden zwischen der fünften und der sechsten Messung eines Tages.
Als erhebliche Abweichung gilt, wenn eines von drei Kriterien zutrifft: Die 90 Prozent der vertraglich vereinbarten Maximalgeschwindigkeit werden nicht an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils einmal erreicht; oder die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit wird nicht in 90 Prozent aller Messungen erreicht; oder die minimale Geschwindigkeit wird an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils einmal unterschritten.
Trifft das zu, darfst du das Entgelt in dem Verhältnis mindern, in dem die tatsächliche Leistung von der vereinbarten abweicht – und außerordentlich kündigen, wenn der Anbieter nicht abhilft. Über die Höhe der Minderung wird regelmäßig gestritten; sie klärt die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur oder das Zivilgericht.
Was dir zusteht, wenn etwas schiefgeht
Beim Anbieterwechsel darf der Anschluss höchstens einen Werktag stillstehen. Dauert es länger, steht dir für jeden weiteren Werktag eine Entschädigung vom bisherigen Anbieter zu: 10 Euro oder 20 Prozent der monatlichen Grundgebühr, je nachdem, was höher ist. Wandert deine Rufnummer nicht am folgenden Werktag mit, sind es 10 Euro je Tag Verzug.
Bei Störungen gilt Ähnliches. Ist der Anschluss zwei Kalendertage nach deiner Meldung nicht wieder in Betrieb, bekommst du ab dem dritten Tag 5 Euro oder 10 Prozent der Grundgebühr für jeden Tag vollständigen Ausfalls, ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent; auch hier zählt der höhere Betrag. Für einen Technikertermin, den der Anbieter platzen lässt, sind es 10 Euro oder 20 Prozent.
Überwiesen wird davon nichts von selbst. Die Ansprüche musst du geltend machen, am besten schriftlich und mit den Daten der Störungsmeldung.
Umzug
Ein Umzug für sich beendet keinen Vertrag. Liefert dein Anbieter auch an der neuen Adresse, nimmst du ihn mit – die Leitung dort kann eine andere sein und mit ihr das Tempo. Kann er dort nicht liefern, darfst du mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Das klärt man besser früh: Die Verfügbarkeitsprüfung für die neue Adresse dauert Minuten, ein Neuanschluss dagegen Wochen.
Kabelfernsehen zahlt jetzt jeder selbst
Bis Mitte 2024 rechneten viele Vermieter den Kabelanschluss über die Nebenkosten ab, auch gegenüber Mietern, die ihn nicht wollten. Seit dem 1. Juli 2024 ist das vorbei. Wer Kabelfernsehen behalten will, schließt selbst einen Vertrag; wer darauf verzichtet, sieht fern über Antenne, Satellit oder einen Fernsehdienst im Internet.
Einige Internetanbieter bündeln Fernsehen gegen Aufpreis in den Tarif. Das ist bequem und hängt beides an denselben Vertrag; ob es billiger ist als ein eigener Fernsehvertrag, lohnt das Nachrechnen.
Was „verfügbar“ tatsächlich heißt
Jede Tempoangabe in der Werbung trägt ein „bis zu“. Verbindlich wird sie erst für deine Adresse, und das weiß allein die Verfügbarkeitsprüfung des Anbieters, die nach Straße und Hausnummer fragt. Die Postleitzahl reicht dafür nicht: Der Kabelausbau endet innerhalb eines Ortes oft mitten in einer Straße, und die Glasfaser folgt Baugebieten, nicht Ortsgrenzen.
Einen Überblick, der von keinem Verkäufer stammt, gibt der Breitbandatlas der Bundesnetzagentur: gemeldete Versorgung nach Technik und Bandbreite. Die Ausbauwerte auf den Gemeindeseiten hier kommen von dort. Für die Bestellung zählt am Ende trotzdem die Prüfung beim Anbieter.
Bei Glasfaser entscheidet der Zeitpunkt über den Preis
Wird in deiner Straße Glasfaser verlegt, ist der Hausanschluss während der Vorvermarktung meist kostenlos oder stark vergünstigt. Die Baufirma ist ohnehin vor Ort. Wer sich später anschließen lässt, zahlt für dieselbe Leitung schnell einen vierstelligen Betrag, weil dann eigens gegraben werden muss.
Den Anschluss legen zu lassen verpflichtet dich nicht, ihn sofort zu nutzen: Liegt die Faser einmal im Haus, lässt sich der Tarif später buchen. Das ist der eine Fall, in dem eine Entscheidung nicht bis zum nächsten Vertragsende warten sollte.
Langsam heißt nicht immer: falscher Tarif
Bevor du wechselst, lohnt der Blick auf das, was zwischen Leitung und Gerät liegt. Gemessen wird die vertragliche Leistung am Router per Netzwerkkabel; alles, was dahinter über Funk kommt, ist Sache deiner Wohnung: dicke Wände, ein Router im Abstellraum, ein überfüllter Funkkanal im Mehrfamilienhaus. Ein zweiter Zugangspunkt kostet weniger als zwei Jahre teurerer Tarif.
Bei Anschlüssen über Mobilfunk kommt etwas hinzu: Sie enthalten oft ein monatliches Datenvolumen, nach dessen Verbrauch das Tempo stark sinkt. Bei DSL, Kabel und Glasfaser ist das die Ausnahme. Steht eine Volumengrenze im Kleingedruckten, gehört sie in den Vergleich.
Warum Vergleichen sich auch ohne Wechsel lohnt
Die Rabatte, um die es hier geht, gelten fast durchweg für Neukunden. Wer seinen Anschluss seit Jahren behält, zahlt deshalb regelmäßig mehr als jemand, der denselben Tarif heute abschließt, nicht weil sein Anbieter schlechter wäre, sondern weil kein Anbieter von sich aus den Preis senkt.
Daraus folgen zwei Wege, und beide beginnen mit demselben Schritt: zu wissen, was der eigene Anschluss heute kostet und was er heute kosten würde. Entweder du wechselst, oder du legst die Zahl deinem Anbieter vor und fragst nach. Seit Verträge nach der Mindestlaufzeit monatlich kündbar sind, hat dieses Gespräch ein anderes Gewicht als früher.
Häufige Fragen
Welcher Anbieter ist am Ende der billigste?
Zählt man alle Monatsrechnungen zusammen, liegt derzeit Vodafone vorn. „GigaZuhause 16 DSL“ kommt über 24 Monate auf 27,49 € im Monatsschnitt, bei 16 MBit/s im Download. Die beworbene Zahl liegt darunter. Sie gilt nur für die Rabattmonate am Anfang.
Wo bekomme ich die höchste Bandbreite?
Der schnellste bundesweit buchbare Tarif dieser Übersicht kommt von Telekom und liefert 1.000 MBit/s im Download. Buchen lässt er sich allerdings nur dort, wo Glasfaser oder Fernsehkabel liegt. Über die Kupfer-Telefonleitung sind solche Werte technisch nicht zu erreichen, gleich bei welchem Anbieter.
Wie finde ich heraus, was an meiner Adresse ankommt?
Verbindlich sagt es nur die Verfügbarkeitsprüfung des Anbieters, und die will Straße und Hausnummer wissen. Das hat einen Grund: Der Ausbau endet oft mitten in einer Straße, weil ein Kabelverzweiger den einen Häuserblock versorgt und den nächsten nicht. Welche Techniken es in einer Gemeinde überhaupt gibt und wer dort schaltet, steht auf ihrer Seite in diesem Verzeichnis; die Hausnummer bleibt die Sache des Anbieters.
Ist ein Telefonanschluss dabei?
In der Regel ja, mit Flatrate ins deutsche Festnetz; im Rechner oben steht es an jedem Tarif, und es lässt sich auch danach filtern. Gespräche in Mobilfunknetze und ins Ausland kosten meist extra. Einen getrennten Telefonanschluss gibt es nicht mehr zu kaufen: Das Gespräch läuft über dieselbe Leitung wie die Daten, auch wenn an der Dose weiterhin ein gewöhnliches Telefon hängen darf.
Wie lange bin ich gebunden?
Höchstens vierundzwanzig Monate; manche Tarife kommen ganz ohne Mindestlaufzeit aus und kosten dafür etwas mehr. Was danach passiert, hat sich zum 1. Dezember 2021 geändert: Der Vertrag verlängert sich nicht mehr um ein weiteres Jahr, sondern läuft monatlich weiter und ist mit einem Monat Frist zu beenden. Wer eine alte Verlängerungsklausel im Vertrag stehen hat, ist trotzdem frei. Die Regel gilt für Bestandsverträge mit.
Was kommt zur Grundgebühr noch dazu?
Ein einmaliger Anschlusspreis, den der Rechner oben an jedem Tarif nennt und in die Gesamtkosten einrechnet, bei manchen Anbietern Versandkosten für den Router, und häufig eine monatliche Miete für eben diesen Router. Die Miete ist der Posten, den man sich sparen kann: Seit 2016 gilt die freie Endgerätewahl, du darfst also dein eigenes Gerät anschließen. Über zwei Jahre gerechnet macht das oft mehr aus als der Unterschied zwischen zwei Tarifen.
Die Leitung ist langsamer als vereinbart – was kann ich tun?
Den Monatspreis kürzen, und zwar in dem Verhältnis, in dem die tatsächliche Leistung hinter der vertraglich zugesagten zurückbleibt; hält es an, darfst du fristlos kündigen. Vorher steht ein Nachweis, und der ist genau vorgeschrieben: dreißig Messungen mit der Desktop-App der Bundesnetzagentur, verteilt auf drei Kalendertage, zehn je Tag. Messungen im WLAN zählen nicht; das Gerät muss am Kabel hängen. Der Abschnitt über zu langsame Anschlüsse weiter oben führt es Schritt für Schritt aus.
Warum steht der Kabelanschluss nicht mehr in meiner Nebenkostenabrechnung?
Weil das sogenannte Nebenkostenprivileg zum 1. Juli 2024 ausgelaufen ist. Bis dahin durfte ein Vermieter den Sammelvertrag fürs Kabelfernsehen auf alle Mietparteien umlegen, auch auf die, die ihn nicht wollten. Das geht nicht mehr. Wer Kabelfernsehen behalten will, schließt seither einen eigenen Vertrag; wer darauf verzichtet, sieht fern über Antenne, Satellit oder einen Streamingdienst und spart die Umlage.
Wie aktuell sind diese Preise?
Sie werden jede Nacht neu geholt; unter der Anbieterliste steht, von welchem Tag der Stand ist. Aktionen, die binnen eines Tages beginnen und enden, kann das nicht abbilden. Maßgeblich ist immer der Preis, der beim Abschluss auf der Seite des Anbieters steht. Diese Übersicht ist der Wegweiser dorthin, nicht das Angebot selbst.